Bei der Freigrenze verhält es sich so, dass innerhalb der Freigrenze keine Steuern oder Abgaben zu entrichten sind. Falls die Berechnungsgrundlage die Freigrenze übersteigt, so ist die Steuer bzw. die Abgabe vom gesamten Betrag zu zahlen. Damit würde die steuerliche Besserstellung wegfallen.
Beispiel für Freigrenze: Alleinverdienerabsetzbetrag
Für Beträge die innerhalb eines Freibetrages sind, sind keine Steuern oder Abgaben zu bezahlen. Falls die Berechnungsgrundlage aber höher als der Freibetrag ist, so wird die Steuer bzw. Abgabe nur noch von jenem Betrag errechnet, der den Freibetrag übersteigt.
monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR
Steuerbefreiung für sog. Aufmerksamkeiten bis 40 EUR zu besonderen Anlässen
Oftmals erfolgt die Übergabe von Geschenken auch anlässlich der Weihnachtsfeier des Unternehmens. Übliche Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern und Betriebsausflüge sind grundsätzlich steuerfrei. Üblich in diesem Sinne sind bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr mit Zuwendungen je Arbeitnehmer und je Veranstaltung bis zu einer Freigrenze von 110 EUR (einschließlich der Umsatzsteuer).